Rechtliches Dokument
Erklärungen gemäß § 5 People4Group GmbH, Friedenheimer Brücke 20, 80639 München
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PERSONALVERMITTLUNG People4Group GmbH

I. Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Konditionen für die direkte Personalvermittlung durch die People4Group GmbH an ihre Kunden (Kunde). Sie gelten ausschließlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

II. Personalvermittlung
Leistungen der People4Group GmbH und Unterlagen
People4Group GmbH unterstützt den Kunden bei der Suche nach geeignetem Personal zur Direkteinstellung anhand eines übermittelten Anforderungsprofils. Dazu gehört die Identifizierung und Kontaktierung von Kandidaten, die Prüfung auf Eignung und Interesse anhand der mündlichen und schriftlichen Angaben der Kandidaten sowie die Übermittlung von Kandidatenprofilen. People4Group ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zu den Zeugnissen und anderen Angaben der Kandidaten anzustellen.

Honorar
a) Das Honorar für eine Personalvermittlung beträgt 30 % des Bruttojahresgehaltes.
b) Berechnungsgrundlage ist das vom Kunden vertraglich geschuldete Bruttojahresgehalt inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens und variabler Vergütungsbestandteile. Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens wird mit 8.000 € pro Jahr angesetzt. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der geldwerte Vorteil geringer ist. Im Falle einer variablen Vergütung (Tantieme, Bonus, Provisionen o.ä.) wird von einer 100%igen Zielerreichung ausgegangen.
c) Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Kunde - oder einem mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen - und vorgeschlagenem Kandidaten. Der Kunde ist verpflichtet, People4Group mitzuteilen, ob und wann ein Vertragsverhältnis eingegangen und welche Vergütung nachweislich vereinbart wurde.
d) Wird ein Kandidat zunächst vom Kunden abgelehnt, dann aber innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung beim Kunden oder einem mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt, hat People4Group Anspruch auf ein Honorar gemäß Ziff. II. 2. lit. a).
e) Schließen der Kunde - oder ein mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenes Unternehmen - und der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch People4Group einen Werk- oder Dienstvertrag, hat People4Group Anspruch auf ein Vermittlungshonorar gemäß Ziff. II 2. lit. a). Berechnungsgrundlage ist die vertragsgemäß für das erste Jahr der Tätigkeit anfallende Vergütung.
f) Sonderleistungen wie zum Beispiel Reisekosten der Kandidaten werden dem Kunden nach Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.
g) Im Falle einer Fehlbesetzung der vermittelten Stelle bietet People4Group GmbH eine einmalige kostenlose Nachbesetzung an, vorausgesetzt, die Fehlbesetzung wird innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn des Kandidaten festgestellt und gemeldet. Diese Regelung gilt nur, wenn bei Auftragserteilung ein Retainer in Höhe von 5.000 € entrichtet wurde. Der Retainer verringert sich um 1.000 € mit jeder weiteren Beauftragung durch denselben Kunden. Ab der fünften Beauftragung durch denselben Kunden entfällt der Retainer vollständig. Der Retainer wird auf das Gesamthonorar angerechnet, welches bei Vertragsunterschrift zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten fällig wird.

III. Vermeidung von Benachteiligungen
People4Group schult seine Mitarbeiter bezüglich der Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und verpflichtet diese, das Gesetz einzuhalten.

IV. Mitarbeiterverpflichtung Datenschutz/Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verpflichten. Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

V. Vertraulichkeit der Angebote und Kandidatenprofile
Die dem Kunden von People4Group zur Verfügung gestellten Kandidatenprofile sind vertraulich und bleiben Eigentum von People4Group. Selbige dürfen ausschließlich für die konkrete Stellenbesetzung und das diesbezügliche Bewerbungsverfahren im erforderlichen Umfang genutzt werden. Die zur Verfügung gestellten Kandidatenprofile und etwaige weitere Bewerbungsunterlagen der Kandidaten werden dem Kunden im Rahmen dieses Zwecks zur eigenverantwortlichen Verwendung überlassen. Im Falle der Ablehnung des jeweiligen Kandidaten sind die zur Verfügung gestellten Kandidatenprofile samt Anlagen unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschpflichten insbesondere nach den Vorgaben des Datenschutzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu löschen. Jede unbefugte Weitergabe der Kandidatenprofile an Dritte – insbesondere an Dritte außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - ist untersagt und führt bei der Einstellung des Kandidaten beim Dritten oder dem Abschluss eines zwischen diesen geschlossenen Werk- oder Dienstvertrags zu einem Honoraranspruch gem. Ziff. II 2. lit e). Soweit Übermittlungen an Dritte außerhalb der EU/ des EWR für die konkrete Stellenbesetzung und das diesbezügliche Bewerbungsverfahren erforderlich sind, trägt der Kunde für die Einhaltung der besonderen Datenschutz



VI. Allgemeine Vertragspflichten und Haftung
Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften.

VII. Zahlungsbedingungen
Auf alle Rechnungsbeträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

VIII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Die Aufrechnung und Zurückbehaltung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich. Die Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

IX. Schlussbestimmungen
1.⁠ ⁠Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
2.⁠ ⁠Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselprozessen, der Sitz von People4Group in München. Daneben ist People4Group auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

(Stand: 04/2024)